Organisation

Wie Sie mit der für Sie zuständigen Kammer Kontakt aufnehmen können
Sie erkennen die für Sie zuständige Stelle an dem Aktenzeichen, das Ihnen bei Schriftverkehr jeweils mitgeteilt wird.

Bei Zivilrechtssachen gilt
Aus der Eingangszahl ergibt sich, welche Zivilkammer zuständig ist.
Beispiel: 13 O 301/11 
Das Aktenzeichen weist aus, dass die 13. Zivilkammer das Verfahren im Jahre 2011 unter der Nummer 301 registriert hat Aus dem im Aktenzeichen enthaltenen Buchstaben ergibt sich das Rechtsgebiet: 

"O" steht für erstinstanzliche Zivilverfahren
"HKO" bedeutet, dass das Verfahren bei einer Kammer für Handelssachen anhängig ist.
"S" weist darauf hin, dass es sich um ein zweitinstanzliches (Berufungs-) Verfahren handelt
"T" besagt, dass es sich um eine Beschwerdesache handelt.


Für Strafsachen gilt
Dem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen, das mit einer vierstelligen Zahl beginnt und mit "Js" versehen ist, folgt hinter der Jahreszahl mit einem Bindestrich verbunden der Hinweis auf die zuständige Kammer des Landgerichtes.
Beispiel: 2050 Js .........../08 - 4 Kls 

Dies besagt, dass die 4. Strafkammer des Landgerichtes zuständig ist. Der Zusatz "Ks" statt "KLs" bedeutet die Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer, "Qs" und "Ns" stehen für zweitinstanzliche Verfahren. Der Zusatz "jug" weist auf die Zuständigkeit der Jugendkammer hin (z.B. - 2 KLs jug).
 
Besuchsgenehmigungen für Untersuchungsgefangene erhalten Sie bei den jeweiligen Geschäftsstellen der Strafkammern, die für den Inhaftierten zuständig sind.

Die Verwaltung des Landgerichts erreichen Sie unter der Durchwahl 0261/102-1522.

Sofern Sie das Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens nicht wissen, wenden Sie sich an die Telefonzentrale unter möglichst genauer Angabe des Sachgebietes, evtl. des Namens des Beklagten oder des Angeklagten sowie die Angabe ob es sich um eine Straf- oder Zivilangelegenheit handelt. Hiermit erleichtern Sie den Mitarbeitern der Zentrale die Suchbemühungen.

Sollten Sie als Zeuge oder Sachverständiger geladen sein und Fragen zur Entschädigung haben, wenden Sie sich an die Anweisungsstelle, Frau Susanne Kurz (Tel.: 0261/102-1690).

 

Für Ihre Anfragen oder Mitteilungen zu bestimmten beim Landgericht anhängigen Verfahren setzen Sie sich bitte zunächst mit der Geschäftsstelle der jeweiligen Kammer während der Öffnungszeiten in Verbindung. Sie wählen 0261 (Vorwahl Koblenz), dann die Sammelnummer 102 und sodann folgende Durchwahlnummern:

Kammer (Durchwahl/Durchwahl; Fax)

1. Zivilkammer (1767/1768; 1914)
2. Zivilkammer (1617; 1922)
3. Zivilkammer (1635/1636/1688; 1955)
4. Zivilkammer (1769/1770/1771/1776; 1933)
5. Zivilkammer (1624/1637/1638; 1909)
6. Zivilkammer (1852/1853; 1909)
8. Zivilkammer (1677/1678/1680; 1910)
9. Zivilkammer (1622/1624; 1916)
10. Zivilkammer (1616/1618/1619; 1922)
12. Zivilkammer (1843/1844; 1909)
13. Zivilkammer (1501/1502; 1503)
14. Zivilkammer (1659/1665/1666/1871; 1952)
15. Zivilkammer (1651/1652; 1912)
16. Zivilkammer (1659/1665/1666; 1952)

1. Kammer für Handelssachen (1762; 1933)
2. Kammer für Handelssachen (1762; 1933)
3. Kammer für Handelssachen (1763; 1933)
4. Kammer für Handelssachen (1763; 1933)

1. Strafkammer (1689; 1923)
2. Strafkammer (1734/1759; 1956)
3. Strafkammer (1733; 1956)
4. Strafkammer (1752; 1953)
5. Strafkammer (1733; 1956)
6. Strafkammer (1685; 1913)
7. Strafkammer (1691; 1913)
8. Strafkammer (1734/1755; 1956)
9. Strafkammer (1757; 1957)
10. Strafkammer (1686; 1941)
11. Strafkammer (1754; 1953)
12. Strafkammer (1686/1692; 1941)
13. Strafkammer (1756/1757; 1911)
14. Strafkammer (1759; 1956)
15. Strafkammer (1753/1754; 1953)
16. Strafkammer (1690/1752; 1923)

Strafvollstreckungskammer (1734; 1956) gerade Endziffer
Strafvollstreckungskammer (1733/1759; 1956) ungerade Endziffer