Öffnungszeiten

Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist während deren Dauer immer gewährleistet.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass im Justizgebäude zu den Öffnungszeiten Einlass- und Sicherheitskontrollen stattfinden, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Ausgenommen von diesen Sicherheitskontrollen sind neben den Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft auch Rechtsanwälte, Schöffen, Handelsrichter, Referendare und Justizfachwirtanwärter. Sollten Sie zur einer der o.g. Personengruppen gehören, halten Sie bitte eine entsprechende Legitimation (Dienstausweis; Ladungsschreiben; Personalausweis) bereit und passieren Sie die Reihe der am Eingang wartenden Personen. Ihnen wird dann nach Überprüfung der entsprechenden Legitimation Einlass gewährt werden. 

Sprechzeiten der Geschäftsstellen/Serviceeinheiten:

Mo bis Do: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Fr: 09.00 - 12.00 Uhr

Ansonsten nach Vereinbarung und in Eilfällen.

Die Erreichbarkeit der Zeugenkontaktstelle finden Sie hier.

Die Zeiten für die persönliche Beantragung von Apostillen/Legalisationen finden Sie hier.

Die Sprechzeiten der Bewährungshelfer/innen entnehmen Sie bitte dem Geschäftsverteilungsplan der Bewährungshilfe.