Landgericht Koblenz
Landgericht und Amtsgericht Koblenz
Aktuelle Hinweise zum Coronavirus:
Das Landgericht Koblenz ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.
Sollte bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein
oder
Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder gar eine Lungenentzündung haben
oder
sollten Sie verpflichtet sein, sich nach einer Einreise aus einem anderen Staat oder einer anderen Region in Quarantäne zu begeben, dürfen Sie das Landgericht Koblenz nicht betreten!
Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin bei dem Landgericht Koblenz geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, sollten Sie das Landgericht Koblenz nur in zwingend notwendigen Fällen – zum Beispiel bei einer Ladung zu einem Termin – betreten und Ihren Aufenthalt in zeitlicher Hinsicht auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen.
In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.
Bitte beachten Sie, sollte ein persönlicher Besuch des Landgerichtes Koblenz unabweisbar sein, die folgenden Empfehlungen:
- Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
- Bringen Sie Ihre Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte „Community-Maske“) mit. Sie sind verpflichtet, diese bei einem Besuch des Landgerichts zu tragen. Die Einzelheiten in den Verhandlungen regeln die jeweils sitzungsleitenden Richterinnen und Richter.
- Waschen Sie sich stets regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife – insbesondere dann, wenn Sie doch einmal die Nase putzen, niesen oder husten müssen. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.
- Wenden Sie sich – sollte dies doch einmal vorkommen – beim Niesen oder Husten von anderen Personen ab. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dieses nur einmal und entsorgen Sie es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Halten Sie, ist kein Taschentuch griffbereit, beim Husten oder Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase.
Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/
Anschrift:
Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz
Postfach, 56065 Koblenz
Telefon: 0261/102-0
Telefax: 0261/102-1908
E-Mail: landgericht.koblenz(at)ko.jm.rlp.de
Bewährungshilfe:
Kastorhof 2, 56068 Koblenz
Postfach, 56065 Koblenz
Telefon: 0261/102-0
Telefax: 0261/102-2360
Strafvollstreckungskammer - Außenstelle Diez:
Schlossberg 11, 65582 Diez (im Amtsgericht Diez)
Telefon: 06432/9253-218
Telefax: 06432/9253-401
Wichtige Hinweise:
2. Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist während deren Dauer immer gewährleistet.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass im Justizgebäude zu den Öffnungszeiten Einlass- und Sicherheitskontrollen stattfinden, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Nähere Informationen finden Sie hier.
3. Elektronischer Rechtsverkehr
Es ist grundsätzlich nicht möglich, bei dem Landgericht Koblenz per einfacher E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier.
4. Hinweis nach dem Landestransparenzgesetz
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten die Justizverwaltung betreffen. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.