Als Zeugin bzw. Zeuge leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Klärung offener Fragen vor Gericht. Sie kommen damit einer bedeutsamen staatsbürgerlichen Pflicht nach, die das Gericht oftmals erst in die Lage versetzt, Recht zu sprechen. Hierbei wollen wir Ihnen helfen.
Was können wir für Sie tun?
Die Zeugenkontaktstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne einer „ersten Hilfe“ durch RAT & TAT vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf Ihre Fragen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich Ihrer Zeugenaussage zu beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.
Im Einzelnen bieten wir insbesondere folgende Hilfeleistungen:
RAT: Information
Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenzimmern usw.,
allgemeine Erläuterungen (keine Rechtsberatung) zu Fragen
- der Ladung,
- des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der Aufgaben der hierbei handelnden Personen,
- der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen, insbesondere wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind,
- ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern usw.,
Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote.
TAT: Praktische und fürsorgliche Hilfen
Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der Justiz steht uns ein Netz von Ansprechpartnern zur Verfügung.
Wann und wo sind wir für Sie da?
Die Zeugenkontaktstelle finden Sie in unserem Dienstgebäude Karmeliterstr. 14 in Koblenz, Zimmer-Nr. 375 (im 3. Obergeschoss). Die Zeugenkontaktstelle ist besetzt:
Montag bis Donnerstag:
in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und
in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag:
in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Müller und Frau Hammes zur Verfügung. Sie sind fernmündlich zu erreichen unter den Rufnummern 0261/102-1759 und 0261/102-1733.
Per E-Mail erreichen Sie die Zeugenkontaktstelle unter: zeugenkontaktlgko(at)ko.jm.rlp.de